Pflicht bei Verkauf und Vermietung!
Potenziellen Käufern oder Mietern muss im Falle eines Verkaufs bzw. einer Neuvermietung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.
Immobilien Reinhold Assfalg unterstützt Sie mit kompetenten Partnern bei der Erstellung eines aussagekräftigen Energieausweis.
Erleichtern Sie die Arbeit Ihres Energieberaters und sparen Sie bares Geld, indem Sie vorab Informationen zur Bausubstanz angeben und mir zusenden.
Energieberater Erfassungsbogen
Erfassungsbogen- HS-Energieausweis
ErfassungVerbrauch_NichtWohngebäude
ErfassungVerbrauch_Wohngebäude
Zur Verfügung gestellt von Witschard und Partner.
Wenn Sie mit der Materie noch nicht vertraut sind, so rufen Sie mich gerne an, ich helfe Ihnen weiter: 07542/1212.